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Brackenheim 21.März 2006/04.Mai 2006(fbb) -
Wie hoch ist der tatsaechliche Zuschußbedarf
am Bädle?
Bei laienhafter Betrachtung des Haushaltsplan-Auszugs
2006 -Kostenstelle Kleinschwimmhalle- kommt dem unbedarften
Betrachter doch der Gedanke, daß der Zuschußbedarf
nicht die von der Stadtverwaltung/Gemeinderat genannten 100.000
Euro sind..sondern vielmehr der nach Abzug der Gesamteinnahmen
verbleibende Rest.
Dies waren im Jahr 2004 z.Bsp. dann nur noch 33.781,--
Auf Nachfrage gab es dazu von Seitens der Stadtverwaltung keine
Info -es ist aber wohl so, daß der unterm Strich ausgewiesene
Zuschussbedarf der Betrag ist, den die Stadt aus eigenenMitteln
erwirtschaften muss.
Nach den haushaltsrechtlichen Vorschriften müssen alle tatsächlichen
und rechnerischen Einnahmen und Ausgaben im Haushaltsplan veranschlagt
werden.Dies bedeutet, dass Ersätze Dritter (also auch Schulen)
den tatsächlichenZuschuss der Stadt reduzieren und eben über
andere Haushaltsstellen (derSchulen) finanziert werden.
Im Fall der Kleinschwimmhalle wuerde das also bedeuten, daß
die Stadt einen wesentlich geringeren Zuschußbedarf fuer
den Erhalt aufbringen muss, als bisher immer genannt worden ist.
Nachtrag v. 04.05.2006:
Beim letzten Gespräch mit der Stadtverwaltung konnte auch
auf diesen Punkt näher eingegangen werden.
Man einigte sich darauf, nur die kassenwirksamen Betraege in Betracht
zu ziehen -was bedeutet, daß die Stadt Kosten von Euro100.000,-
aufzubringen hat, demgegenueber aber Einahmen durch den Badebetrieb,
Zuschuß Förderverein und Mieteinnahmen von ca. Euro25.000,--
zu verzeichnen sind.
Sprich -der Zuschußbedarf liegt bei ca. Euro75.000,--/Jahr.
(Macht pro Einwohner ca. Euro5,--/Jahr)
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